Schulungsübersicht

I. Rechtliche Grundlagen

Annahmen und Grundsätze der eIDAS-Verordnung und des Gesetzes über Vertrauensdienste
und Electronic Identification vom 5. September 2016

  • Ziele und Annahmen der europäischen Verordnung
  • Grundsätze der eIDAS-Verordnung
  • Grundsatz der Nichtdiskriminierung für elektronische Signaturen und Siegel, elektronische Zeit
  • Zeitstempel, registrierte elektronische Zustelldienste und elektronische Dokumente
  • Der Grundsatz der Gleichwertigkeit einer qualifizierten elektronischen Signatur mit einer handschriftlichen
    Unterschrift
  • Grundsatz der Vermutung der Unversehrtheit der Daten und der Authentizität der Herkunft der
    Daten, denen ein qualifiziertes elektronisches Siegel beigefügt ist
  • Der Grundsatz der Vermutung der Datums- und Zeitgenauigkeit und der Datenintegrität, wie
    durch einen qualifizierten Zeitstempel angezeigt wird
  • Der Grundsatz der Vermutung der Unversehrtheit der Daten sowie der Datums- und Zeitgenauigkeit, angegeben durch
    den qualifizierten registrierten elektronischen Zustelldienst
  • Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von qualifizierten Signaturen, qualifizierten Siegeln und qualifizierten
    elektronischen Zeitstempeln
  • Grundsatz der Zertifizierung von qualifizierten Electronic-Signatur- und Siegelgeräten
  • Grundsatz der gegenseitigen grenzüberschreitenden Anerkennung notifizierter elektronischer Identifikations
    Systeme
  • Grundsatz der freiwilligen Notifizierung von elektronischen Identifizierungssystemen
  • Grundsatz der Interoperabilität von elektronischen Identifizierungssystemen und Vertrauensdiensten
  • Der Grundsatz des freien Verkehrs von Vertrauensdiensten im Binnenmarkt
  • Der Grundsatz der freien Schaffung von Vertrauensdiensten auf den nationalen Märkten
  • Der Grundsatz der technologischen Neutralität und der Offenheit für Innovationen
  • Der Grundsatz der internationalen Anerkennung von Vertrauensdiensten
  • Der Grundsatz des gleichberechtigten Zugangs zu Vertrauensdiensten
  • Grundsatz der Sicherheit von elektronischen Transaktionen im Binnenmarkt
  • Der Grundsatz des Vertrauens in die Sicherheitsstufen
  • Der Grundsatz der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten
  • Grundsatz der guten Praxis
  • Der Grundsatz der Sicherheit und Kontinuität der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
  • Grundsatz der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen

II. Vorgeschlagene Änderungen an EIDAS 20

  • Erhöhte Transaktionssicherheit
  • Was ist die digitale Identität?
  • Nutzung der digitalen Identität
  • Europäische Geldbörse für digitale Identitäten
  • EPTC und Sicherheit
  • Beispiele für den Einsatz von Identität
  • Änderungen für qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter
  • Änderungen für Unternehmen
  • Auswirkungen auf die Realität
  • Wie kann man sich auf die Änderungen vorbereiten?

Voraussetzungen

Publikum

  • Alle Personen, die an den oben genannten Themen interessiert sind
 21 Stunden

Teilnehmerzahl



Preis je Teilnehmer

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